Berufe · Helfer- und Anlerntätigkeiten
Küchenhilfe in Deutschland: Lohn und Voraussetzungen
Küchenhilfen bereiten Lebensmittel vor, spülen und halten die Küche sauber – in Restaurants, Kantinen, Hotels und Großküchen. Hier findest Du den amtlichen Lohn auf Helferniveau je Bundesland, was Du vor dem ersten Arbeitstag brauchst und wer in Deutschland als Helfer arbeiten darf.
Auf einen Blick
- Mittlere Hälfte
- 2.275 € – 2.954 €
- Gesetzlicher Mindestlohn
- 13,90 € brutto je Stunde (2026), ab 1. Januar 2027 14,60 €
- Ausbildung
- keine Berufsausbildung vorgeschrieben
- Deutsch
- keine feste Stufe vorgeschrieben – der Betrieb entscheidet
Was Du in dieser Arbeit machst
Du wäschst und schneidest Gemüse, portionierst, hilfst bei einfachen Gerichten, spülst Geschirr und Töpfe und reinigst Arbeitsflächen und Geräte. In Stellenanzeigen steht auch Küchenhelfer/in oder Spülkraft.
Lohn als Küchenhilfe – nach Bundesland
Die Zahlen stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit, Anforderungsniveau Helfer: Median des Bruttomonatsentgelts von Beschäftigten in Vollzeit, Stichtag 31.12.2025, über alle Altersgruppen und Branchen. Die Hälfte verdient mehr, die Hälfte weniger. Der Entgeltatlas zählt diese Arbeit zur Berufsgruppe „Köche/Köchinnen (ohne Spezialisierung) – Helfer-/Anlerntätigkeiten“. Was Du verdienst, hängt von Betrieb, Tarifvertrag, Stunden und Region ab – eine Zusage ist das nicht; netto bleibt nach Steuern und Sozialversicherung weniger.
| Bundesland | Median brutto/Monat |
|---|---|
| Deutschland gesamt | 2.556 € |
| Bayern | 2.626 € |
| Schleswig-Holstein | 2.622 € |
| Hessen | 2.595 € |
| Baden-Württemberg | 2.579 € |
| Rheinland-Pfalz | 2.572 € |
| Niedersachsen | 2.556 € |
| Hamburg | 2.547 € |
| Nordrhein-Westfalen | 2.537 € |
| Saarland | 2.524 € |
| Bremen | 2.504 € |
| Thüringen | 2.473 € |
| Berlin | 2.466 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 2.464 € |
| Brandenburg | 2.442 € |
| Sachsen-Anhalt | 2.417 € |
| Sachsen | 2.410 € |
Lohnsteuer berechnen (ohne Sozialabgaben): Rechner des Bundesfinanzministeriums
Firmen sehen in Deinem Profil, was Du kannst, wann und wo Du arbeiten möchtest – und fragen Dich mit Stelle, Ort und Lohn an. Profil anlegen →
Mindestlohn und Minijob
In Deutschland gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € brutto je Stunde (seit 1. Januar 2026); ab 1. Januar 2027 sind es 14,60 €. Gilt in einer Branche ein höherer Mindestlohn, geht er vor. In einem Minijob darfst Du bis zu 603 € im Monat verdienen (2026; ab 2027: 633 €). Für die Vermittlung eines Minijobs darf ein Vermittler von Dir kein Geld verlangen – und bei Intucora zahlst Du als Bewerber nie etwas. Ausnahmen vom Mindestlohn gibt es nur wenige, zum Beispiel für Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung und für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Arbeit (§ 22 MiLoG).
Ohne Ausbildung, ohne Erfahrung, ohne Deutsch – was gilt?
- Ohne Ausbildung Für diese Arbeit schreibt das Gesetz keine Berufsausbildung vor. Was Du an Maschinen und Geräten wissen musst, lernst Du bei der Einweisung im Betrieb.
- Ohne Erfahrung Ohne Ausbildung heißt nicht ohne Erfahrung: Manche Betriebe nehmen Einsteiger, andere wünschen sich Erfahrung in ähnlicher Arbeit. Schreib in Dein Profil, was Du schon gemacht hast – auch Nebenjobs und Arbeit im Ausland.
- Ohne Deutsch Eine feste Sprachstufe schreibt das Gesetz nicht vor. Ob es ohne Deutsch geht, entscheidet der Betrieb. Sicherheitsunterweisungen musst Du verstehen – frag, in welcher Sprache sie stattfinden. Jedes bisschen Deutsch hilft im Team.
Belehrung beim Gesundheitsamt
Wer in Küchen von Gaststätten, Kantinen oder ähnlichen Einrichtungen arbeitet, braucht vor dem ersten Arbeitstag eine Bescheinigung über die Belehrung durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesundheitsamt beauftragten Arzt. Beim Arbeitsbeginn darf sie nicht älter als drei Monate sein (§ 43 Infektionsschutzgesetz). Frag beim Gesundheitsamt nach Termin und Kosten.
Wer darf in Deutschland als Helfer arbeiten?
- Aus der EU oder dem EWR Du brauchst kein Visum und keinen Aufenthaltstitel und darfst jede Arbeit annehmen, auch als Helfer.
- Du lebst schon in Deutschland Ob und welche Arbeit Du annehmen darfst, steht in Deinem Aufenthaltstitel. Erlaubt er jede Beschäftigung, darfst Du auch als Helfer arbeiten; ein Titel für eine bestimmte Stelle erlaubt keine andere. Der Arbeitgeber muss Deinen Titel prüfen.
- Aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien Über die Westbalkanregelung kann die Bundesagentur für Arbeit jeder Beschäftigung zustimmen, auch ohne Berufsabschluss. Nötig ist unter anderem ein konkretes Arbeitsplatzangebot. Die Zahl der Zustimmungen ist auf 50.000 je Kalenderjahr begrenzt, und den ersten Antrag stellst Du bei der deutschen Auslandsvertretung in einem der sechs Staaten, nicht in Deutschland. Eine Zusage ist das nicht.
- Aus Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA Die Bundesagentur für Arbeit kann jeder Beschäftigung zustimmen – auch ohne Berufsabschluss, in der Regel mit Vorrangprüfung. Du brauchst ein konkretes Arbeitsplatzangebot.
- Aus anderen Ländern Für Arbeit ohne anerkannte Qualifikation gibt es grundsätzlich kein Visum. Ausnahmen sind eng begrenzt, etwa Saisonarbeit über Absprachen der Bundesagentur für Arbeit mit dem Herkunftsland. Hast Du eine Berufsausbildung oder ein Studium, findest Du die Wege für Fachkräfte auf unseren Berufsseiten.
Die Sprache dieser Seite sagt nichts darüber, welcher Weg für Dich gilt – entscheidend sind Deine Staatsangehörigkeit und Dein Aufenthaltsstatus. Firmen bei Intucora suchen Menschen, die in Deutschland arbeiten dürfen; gib im Profil an, ob und auf welcher Grundlage Du hier arbeiten darfst.
Häufige Fragen
Wie viel verdient man als Küchenhilfe in Deutschland?
Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt der Median des Bruttomonatsentgelts in Vollzeit auf Helferniveau bei 2.556 € (Stichtag 31.12.2025). Die mittlere Hälfte verdient zwischen 2.275 € und 2.954 €. Mindestens gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € je Stunde.
Was brauche ich, bevor ich als Küchenhilfe anfange?
Eine Bescheinigung über die Belehrung durch das Gesundheitsamt nach § 43 Infektionsschutzgesetz. Sie darf beim ersten Arbeitstag nicht älter als drei Monate sein.
Brauche ich Deutsch für die Arbeit in der Küche?
Eine feste Sprachstufe ist nicht vorgeschrieben; ob es ohne Deutsch geht, entscheidet der Betrieb. Hygieneregeln und Sicherheitsunterweisungen musst Du verstehen können.
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Quellen
- Entgeltatlas – Helfer/in - Küche
- BERUFENET – Helfer/in - Küche
- § 1 MiLoV5 – Mindestlohn 2026 und 2027
- § 8 Abs. 1a SGB IV – Minijob-Grenze
- § 43 IfSG – Belehrung durch das Gesundheitsamt
- § 42 IfSG – Tätigkeiten mit Lebensmitteln
- § 2 FreizügG/EU – EU- und EWR-Bürger
- § 4a AufenthG – Erwerbstätigkeit mit Aufenthaltstitel
- § 26 BeschV – Westbalkan und weitere Staaten
- § 19c AufenthG – Beschäftigung ohne Fachkraft-Qualifikation
- § 296 SGB III – Vergütung für Vermittlung (Minijob: keine)
Zuletzt geprüft: 15. Oktober 2026
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