Berufe · Handwerk
Maurer/in in Deutschland: Gehalt, Anerkennung und Weg
Maurer/innen errichten Fundamente, Bodenplatten, Decken sowie Außen- und Zwischenwände und bauen Fertigteile ein. Hier findest Du das amtliche Gehalt je Bundesland, wer Deinen Abschluss prüft und welcher Weg nach Deutschland zu Dir passt.
Auf einen Blick
- Mittlere Hälfte
- 3.280 € – 4.401 €
- Anerkennung
- nicht reglementiert – Arbeiten ohne Anerkennung möglich; Gleichwertigkeit prüft die Handwerkskammer
- Wege
- EU: ohne Visum · andere Länder: Fachkraft mit Berufsausbildung, Weg mit Berufserfahrung oder Anerkennungspartnerschaft
- Deutsch
- keine feste Stufe im Gesetz – die Auslandsvertretung prüft, ob es zur Stelle passt
Was Du in diesem Beruf machst
Du mauerst mit unterschiedlichen Techniken, verputzt Wände, verlegst Estriche, baust wärme- und schalldämmende Bauteile ein und fertigst für Betonarbeiten Schalungen und Bewehrungen an. Du arbeitest auf Baustellen von Hochbauunternehmen, bei Sanierungs- und Modernisierungsunternehmen und im Fertighausbau.
Gehalt als Maurer/in – nach Bundesland
Die Zahlen stammen aus dem Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit: Median des Bruttomonatsentgelts von Beschäftigten in Vollzeit, Stichtag 31.12.2025, über alle Altersgruppen und Branchen. Die Hälfte verdient mehr als der Median, die Hälfte weniger. Dein Gehalt hängt von Betrieb, Tarifvertrag, Erfahrung und Region ab; netto bleibt nach Steuern und Sozialversicherung weniger.
| Bundesland | Median brutto/Monat |
|---|---|
| Deutschland gesamt | 3.894 € |
| Hamburg | 4.434 € |
| Nordrhein-Westfalen | 4.192 € |
| Schleswig-Holstein | 4.094 € |
| Baden-Württemberg | 4.080 € |
| Saarland | 4.076 € |
| Rheinland-Pfalz | 4.071 € |
| Bayern | 4.069 € |
| Niedersachsen | 4.003 € |
| Hessen | 3.904 € |
| Berlin | 3.291 € |
| Thüringen | 3.132 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 3.094 € |
| Sachsen-Anhalt | 3.045 € |
| Brandenburg | 2.979 € |
| Sachsen | 2.916 € |
| Bremen | keine Angabe (zu wenige Fälle) |
Netto ausrechnen: Lohnsteuerrechner des Bundesfinanzministeriums
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Anerkennung Deines Abschlusses
Die Tätigkeit als Maurer/in ist in Deutschland nicht reglementiert. Mit einem Abschluss aus dem Ausland brauchst Du zum Arbeiten keine berufliche Anerkennung. Eine Feststellung der Gleichwertigkeit hilft Betrieben aber, Deine Qualifikation einzuschätzen – und für die Einreise aus einem Land außerhalb der EU als Fachkraft mit Berufsausbildung ist sie Voraussetzung. Zuständig sind die örtlichen Handwerkskammern. Welche Stelle für Dich gilt, zeigt der Anerkennungs-Finder auf anerkennung-in-deutschland.de.
Dein Weg nach Deutschland – je nachdem, woher Du kommst
- Aus der EU oder dem EWR Du brauchst kein Visum und keinen Aufenthaltstitel und darfst als Arbeitnehmer in Deutschland arbeiten. Wenn Du hier wohnst, meldest Du Deine Wohnung trotzdem an.
- Aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien oder Serbien Über die Westbalkanregelung ist mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit jede Beschäftigung möglich, auch ohne Fachkraft-Qualifikation. Die Zustimmung wird mit Vorrangprüfung erteilt (geprüft wird, ob Deutsche oder bevorrechtigte Ausländer für die Stelle zur Verfügung stehen). Die Zahl der Zustimmungen je Jahr ist begrenzt, und die erste Zustimmung gibt es nur, wenn Du den Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung in Deinem Land stellst.
- Aus Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Monaco, Neuseeland, San Marino, dem Vereinigten Königreich oder den USA Die Bundesagentur für Arbeit kann jeder Beschäftigung zustimmen – unabhängig davon, wo der Arbeitgeber sitzt –, und zwar mit Vorrangprüfung.
- Aus anderen Ländern: als Fachkraft mit Berufsausbildung Du brauchst ein konkretes Arbeitsplatzangebot und eine festgestellte Gleichwertigkeit Deines Abschlusses mit der deutschen Ausbildung. Zuständig für die Feststellung ist die örtliche Handwerkskammer. Mit dem Aufenthaltstitel darfst Du jede qualifizierte Beschäftigung ausüben, nicht nur im erlernten Beruf.
- Aus anderen Ländern: mit Berufserfahrung, ohne Anerkennung Möglich, wenn Du in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre Berufserfahrung gesammelt hast und eine in Deinem Land staatlich anerkannte Berufsqualifikation mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer hast. Dazu kommen ein Gehalt in gesetzlicher Mindesthöhe oder eine Bezahlung nach Tarif und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
- Aus anderen Ländern: Anerkennungspartnerschaft Du reist mit einem Arbeitsplatzangebot ein und machst die Anerkennung in Deutschland neben der Arbeit. Nötig sind unter anderem eine in Deinem Land staatlich anerkannte Qualifikation mit mindestens zwei Jahren Ausbildung, eine Vereinbarung mit dem Betrieb, mindestens hinreichende Deutschkenntnisse (A2) und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
- Wer stellt den Antrag? Das Visum beantragst Du selbst bei der deutschen Auslandsvertretung. Ein Arbeitgeber-Sponsoring wie in den USA gibt es in Deutschland nicht; der Betrieb liefert das Arbeitsplatzangebot bzw. den Arbeitsvertrag und füllt die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ aus.
Welches Deutsch brauchst Du?
Für Fachkräfte mit Berufsausbildung nennt das Gesetz keine feste Sprachstufe. Die Auslandsvertretung prüft, ob Deine Kenntnisse zur Stelle passen, und stellt das unterschiedlich dar – frag dort nach. Für die Anerkennungspartnerschaft sind mindestens hinreichende Deutschkenntnisse (A2) nötig. Welches Deutsch ein Betrieb im Alltag erwartet, steht in der Stellenanzeige oder klärst Du im Gespräch.
Häufige Fragen
Wie viel verdient man als Maurer/in in Deutschland?
Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit liegt der Median des Bruttomonatsentgelts in Vollzeit bei 3.894 € (Stichtag 31.12.2025). Die mittlere Hälfte verdient zwischen 3.280 € und 4.401 €. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Werte – die Tabelle oben zeigt sie.
Wer prüft meinen ausländischen Abschluss als Maurer/in?
Für die Feststellung der Gleichwertigkeit ist eine Handwerkskammer zuständig – welche, hängt von Deinem Arbeitsort ab. Zum Arbeiten brauchst Du sie nicht, weil der Beruf nicht reglementiert ist; für die Einreise als Fachkraft mit Berufsausbildung aus einem Land außerhalb der EU ist sie Voraussetzung.
Kann ich als Maurer/in ohne Deutsch in Deutschland arbeiten?
Das Gesetz schreibt für Fachkräfte mit Berufsausbildung oder Studium keine feste Sprachstufe vor; die Auslandsvertretung prüft im Einzelfall, ob Deine Kenntnisse zur Stelle passen. Ob ein Betrieb Dich ohne Deutsch einstellt, entscheidet er selbst.
Verwandte Berufe
Mehr dazu
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse – der Leitfaden
- Welche Berufe Deutschland sucht
- Visum und Aufenthalt
- Ankommen & Alltag
Quellen
- BERUFENET – Maurer/in
- Entgeltatlas – Maurer/in
- § 18a AufenthG – Fachkräfte mit Berufsausbildung
- § 6 BeschV – Berufserfahrung
- § 16d AufenthG – Anerkennungspartnerschaft
- § 2a FreizügG/EU – EU- und EWR-Bürger
- § 26 BeschV – Westbalkan und weitere Staaten
- Anerkennung in Deutschland – Anerkennungs-Finder
Zuletzt geprüft: 9. Oktober 2026
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